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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,256
BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80 (https://dejure.org/1981,256)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1981 - 2 StR 644/80 (https://dejure.org/1981,256)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1981 - 2 StR 644/80 (https://dejure.org/1981,256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende Widersprüche zwischen mehreren Angeklagten - Erfüllung des Untreuetatbestands durch Anlage eines Sonderkontos für "schwarze Geldbeträge" - Zu hohe Bestrafung eines Angeklagten im Vergleich zu ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Anordnung des Verfalls von Bestechungslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 46
  • NJW 1981, 1457
  • MDR 1981, 594
  • NStZ 1981, 300 (Ls.)
  • NStZ 1982, 377 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Der Dienstherr erleidet jedoch durch Bestechlichkeit oder unbefugte Vorteilsannahme als solche keinen Vermögensnachteil; Schutzgut der vom Amtsträger verwirklichten Straftatbestände ist nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGHSt 10, 237, 241; 15, 88, 96 f.).
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Die Verfallsanordnung dient der Abschöpfung des Vermögensvorteils, also des dem Täter sonst verbleibenden Gewinns (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGH, Beschluß vom 2. September 1980 - 5 StR 453/80 -).
  • BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61

    Herausgabe von Schmiergeldern

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Zu Unrecht beruft sich die Revision des Angeklagten Z.demgegenüber auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung, die dem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Herausgabe der seinem Angestellten von dritter Seite gezahlten "Schmiergelder" zubilligt (BAG NJW 1961, 2036; AP Nrn. 3, 4 und 5 zu § 687 BGB; BGHZ 39, 1 [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61]; vgl. hierzu Steffen in RGRK BGB, 12. Aufl. § 667 Rdn. 7).
  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Der Dienstherr erleidet jedoch durch Bestechlichkeit oder unbefugte Vorteilsannahme als solche keinen Vermögensnachteil; Schutzgut der vom Amtsträger verwirklichten Straftatbestände ist nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGHSt 10, 237, 241; 15, 88, 96 f.).
  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Darauf, daß der Angeklagte im Vergleich zu einem Mitangeklagten zu hoch bestraft worden sei, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 12, 148, 159; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1973 - 4 StR 554/73 -).
  • BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 288/60

    Herausgabe von Schmiergeldern

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Zu Unrecht beruft sich die Revision des Angeklagten Z.demgegenüber auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung, die dem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Herausgabe der seinem Angestellten von dritter Seite gezahlten "Schmiergelder" zubilligt (BAG NJW 1961, 2036; AP Nrn. 3, 4 und 5 zu § 687 BGB; BGHZ 39, 1 [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61]; vgl. hierzu Steffen in RGRK BGB, 12. Aufl. § 667 Rdn. 7).
  • BGH, 02.09.1980 - 5 StR 453/80

    Begriff des Vermögensvorteils im Sinne des § 73 StGB - Unkosten und Gewinn aus

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Die Verfallsanordnung dient der Abschöpfung des Vermögensvorteils, also des dem Täter sonst verbleibenden Gewinns (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGH, Beschluß vom 2. September 1980 - 5 StR 453/80 -).
  • BGH, 06.12.1973 - 4 StR 554/73

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung der Strafkammer - Auslosung der

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Darauf, daß der Angeklagte im Vergleich zu einem Mitangeklagten zu hoch bestraft worden sei, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 12, 148, 159; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1973 - 4 StR 554/73 -).
  • BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80

    Verurteilung wegen einer Tat die nicht Gegenstand der Anklageschrift war - Umfang

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Die Veruntreuung dieser gemeindlichen Gelder gehört zu dem einheitlichen Lebenssachverhalt, den die Anklage mit der Darstellung der das Sonderkonto betreffenden Vorgänge (Bd. III Bl. 42 d.A.) auch dem Angeklagten Z. zur Last gelegt und der gerichtlichen Beurteilung unterstellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 4 StR 275/80 -).
  • RG, 07.12.1934 - III 209/34

    1. Sind thüringische Gesetze revisibele Rechtsnormen? 2. Ist das

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
    Dies ist, soweit es sich um Beamte handelt, anerkannten Rechts (RGZ 146, 194, 204 ff.; RG ZBR 8, 148; Fischbach, BBG 3. Aufl. § 70 Anm. II 5 Fußn. 4).
  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Entsprechendes gilt nach Auffassung des Senats auch für Beamte (siehe auch OVG Koblenz DVBl 2001, 752; BayVGH ZBR 1992, 29; zu unbefugt von einem Beamten angenommenen Vorteilen vgl. weiter BGHSt 30, 46, 48).

    Das Vertrauen der Allgemeinheit in die "Nicht-Käuflichkeit" von dienstlichen Handlungen und in die Sachlichkeit der Entscheidungen der Amtsträger, kurz: in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. zur Beschreibung des Rechtsguts BGHSt 15, 88, 96 f.; 30, 46, 48; vgl. weiter Jescheck in LK aaO vor § 331 Rdn. 17;Tröndle/Fischer aaO § 331 Rdn. 3 m.w.Nachw.) ist gerade im Bereich der von Amtsträgern ausgeübten medizinischen Forschung und wahrgenommenen klinischen Versorgung in besonderer Weise schutzbedürftig, weil sich - wie der vorliegende Fall verdeutlicht - hier die Verantwortung für Auswahl und Beschaffung medizintechnischer Produkte und von Medikamenten einerseits sowie die Verantwortung für die Einwerbung von Forschungsmitteln Dritter andererseits personell oft nicht trennen lassen wird (sog. Trennungsprinzip).

  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Die §§ 331 ff. StGB schützen hingegen die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Sachgerechtigkeit und "Nicht-Käuflichkeit" dienstlichen Handelns (BGH NJW 1981, 1457; NJW 2001, 2560; NJW 2002, 2801, 2803; NStZ-RR 2005, 266, 267).
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Die Maßnahme des Verfalls (§ 73 StGB) dient nur dazu, dem Täter den durch die Tat erlangten Vermögensvorteil, also den ihm verbleibenden Gewinn zu entziehen (BGHSt 28, 369; 30, 46, 51 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

    a) Das Landgericht geht zutreffend davon aus, daß Bestechungsgelder erklärungspflichtige sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG sind (BGHSt 30, 46, 51; Eisgruber in Kirchhof, EStG 3. Aufl. § 19 Rdn. 150 sub Schmiergeld; Fischer in Kirchhof aaO § 22 Rdn. 34; Wacker in Schmidt, EStG 22. Aufl. § 22 Rdn. 150 sub Schmier- und Bestechungsgelder; die beiden zuletzt Genannten je m.N. der Rspr. des Bundesfinanzhofs).

    a) Bestechungsgelder unterliegen grundsätzlich dem Verfall nach § 73 StGB, ihre Surrogate dem Verfall des Wertersatzes nach § 73a StGB (st. Rspr. seit BGHSt 30, 46, 47).

    aa) Ansprüche der Stadt Halle/Saale als Arbeitgeber des Angeklagten und etwaigen Verletzten, die einer Verfallsanordnung entgegenstünden, liegen generell nicht vor (vgl. BGHSt 30, 46, 49; für Beamte im formellen Sinne ferner BGH NStZ 2000, 589, 590 und 2003, 423); der vorliegende Fall gibt dem Senat keinen Anlaß, die Grundsätze dieser Rechtsprechung in Frage zu stellen.

    In dieser Höhe ist bei der Bemessung des Verfalls unter dem Gesichtspunkt des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB - erforderlichenfalls wiederum im Wege der Schätzung - der dem Steuerfiskus zustehende Betrag auszunehmen (BGHSt 30, 46, 51; zur Berücksichtigung von Steuern bei der Anordnung von Verfall vgl. BGHSt 47, 260, 265).

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

    Wird die pflichtwidrige Diensthandlung vorgenommen, so findet der Angriff auf das Schutzgut des § 331 StGB erst darin seinen Abschluss; denn die Lauterkeit der Amtsausübung (BGHSt 10, 237, 241 f.; 14, 123, 131; 15, 88, 96) sowie das öffentliche Vertrauen in diese (BGHSt 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH NJW 1984, 2654) werden am nachhaltigsten dadurch beeinträchtigt, dass der durch die Bestechung befangene Amtsträger den "Staatswillen" tatsächlich verfälscht, indem er die erkaufte pflichtwidrige Diensthandlung ausübt (vgl. BTDrucks. 7/550 S. 269).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Dies wiederum folgt aus dem Normzweck der Bestechungstatbestände, die das Vertrauen in die Nichtkäuflichkeit von Diensthandlungen und nicht den Staatswillen vor einer Verfälschung schützen sollen (BGHSt 30, 46, 48 m.w.Nachw.; BGHR StGB § 73 Verletzter 2; Letzgus NStZ 1987, 309, 311).

    die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 2), kommt der Dienstherr (hier: die GEZ) bei den Bestechungsdelikten regelmäßig nicht als Verletzter in Betracht.

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Schutzgut der §§ 332, 334 StGB ist aber nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (BGHR StGB § 73 Verletzter 2; BGHSt 30, 46, 47 f.; 33, 37, 38).

    Der erkennende Senat hat darüber hinaus in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 146, 194, 204 ff.; RG ZBR 8, 148, 149) bereits entschieden, daß dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten kein Anspruch auf Herausgabe des von diesem erlangten Bestechungslohns zusteht (BGHSt 30, 46, 48; vgl. für Angestellte im öffentlichen Dienst auch BGH wistra 1999, 464; a.A. VGH München ZBR 1993, 29, 30 und Kathke in Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder 5. Aufl. 28. Lfg. § 76 NWLBG Rdn. 65).

    Indem der Beamte Bestechungsleistungen annimmt, führt er kein fremdes Geschäft, das als ein solches seines Dienstherrn auch nur vorstellbar wäre, sondern verletzt lediglich seine Dienstpflichten (vgl. BGHSt 30, 46, 49).

  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel

    Schutzgut des § 332 Abs. 1 Satz 1 StGB ist nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGH, NStZ 1999, 560; 2000, 589, 590).

    Erhält der Amtsträger aufgrund der mit einem Dritten getroffenen Unrechtsvereinbarung für eine den Dienstherrn schädigende Untreuehandlung eine Belohnung, so hat er diese grundsätzlich "für" die Tat zulasten des Dienstherrn und nicht "aus" ihr erlangt; auf Erlangtes "für" die Tat bezieht sich § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht (BGHSt 30, 46, 47; BGH, NStZ 1999, 560).

  • BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    So sei der Bundesgerichtshof zunächst davon ausgegangen, daß die durch die Einkommensteuer bedingte spätere Vermögensminderung einen entsprechend geminderten Vermögensvorteil im Sinne von § 73 StGB zur Folge habe (BGHSt 30, 46 ).
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

    Schutzgut dieser Straftatbestände sind die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in sie (vgl. BGHSt 30, 46, 48 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

  • LAG München, 08.05.2012 - 6 Sa 957/11

    Herausgabe erhaltener Schmiergelder

  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04

    BGH hebt freisprechendes Urteil wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und

  • LAG Niedersachsen, 14.09.2005 - 15 Sa 1610/03

    Herausgabeanspruch von Schmiergeld gegenüber einem Angestellten des öffentlichen

  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen

  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 121/81

    Ordnungsgemäße Anordnung des Verfalls - Anwendung des Bruttoprinzips

  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 341/84

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Urkundenfälschung und wegen Untreue -

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten auf den Bestechungslohn;

  • OLG Koblenz, 21.05.2002 - 2 Ws 388/02

    Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Rechtsgut, geschütztes,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 1 B 1526/01

    Entgegennahme von Schmiergeldern für dienstliche Tätigkeit; Herausgabeanspruch

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Einigkeit der Beteiligten - Aufgabenbereich -

  • BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95

    Schwarzarbeit; Ermittlung des erzielten wirtschaftlichen Vorteils

  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

  • LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08

    Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders

  • LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03

    Schmiergelder, "Provisionen" und sonstige Sondervorteile als aus der

  • LG Berlin, 09.09.2004 - 2 Wi Js 147/03 KLs 6/04

    Steuerhinterziehung - Bestechlichkeit und Strafvereitelung im Amt durch

  • ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03

    Anspruch auf Herausgabe des gewährten Bestechungslohns

  • LG Stade, 24.06.2003 - 12 KLs 141 Js 5145/94

    Ausschließlichkeitsverhältnis; gerichtlich angeordneter Verfall; pfändungsfreie

  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 84/85

    Äußerung eines Angeklagten zur Sache - Erklärung eines Angeklagten zu seinem

  • VG München, 18.12.2007 - M 5 K 06.916

    Ludwig-Holger Pfahls

  • BGH, 21.09.1983 - 3 StR 271/83

    Sinn und Zweck des Verfalls nach § 73 Strafgesetzbuch (StGB) - Voraussetzungen

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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1187
BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80 (https://dejure.org/1981,1187)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1981 - 1 StR 834/80 (https://dejure.org/1981,1187)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80 (https://dejure.org/1981,1187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Störung der Totenruhe - Zerteilen einer Leiche - Messerstich in den Bauch einer Leiche - Tötung aus Zorn über die Kränkung der Ehre - Ein durch eine Provokation hervorgerufener psychischer Zustand - Tötung aus gerechtem Zorn - Totenruhe - Beschimpfender Unfug - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 300
  • StV 1981, 234
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.03.1954 - 5 StR 50/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
    Insoweit geht das Landgericht zutreffend davon aus, daß bei der Einschätzung der Schwere einer Beleidigung vom Lebenskreis der Beteiligten auszugehen ist (BGH, Urteil vom 26. März 1954 - 5 StR 50/54; RGSt 66, 159, 161); die Annahme, die von der Getöteten, "einer kaputten, sozial gestörten Person", gebrauchten Ausdrücke hielten sich im Rahmen dessen, was im Milieu des Angeklagten allgemein üblich sei und seien daher nicht als schwere Beleidigung zu werten (UA S. 29), könnte daher, soweit es sich um die angeführten Ausdrücke als solche handelt, aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden.

    Werden jedoch für sich gesehen weniger gewichtige Beleidigungen fortwährend wiederholt, so kann sich auch daraus die Schwere der zugefügten Kränkung ergeben (BGH, Urteil vom 26. März 1954 - 5 StR 50/54; RG HRR 1932 Nr. 1176); daß sich das Landgericht damit nicht auseinandersetzt, ist bereits ein Mangel seines Urteils.

  • BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74

    Anforderungen an die Begründung der Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
    Zudem reicht es aus, daß bei der Tat der durch die Provokation hervorgerufene psychische Zustand andauert (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger MDR 1975, 552).
  • BGH, 16.10.1973 - 1 StR 667/72

    Strafbarkeit wegen Totschlags, Zuhälterei und Fahnenflucht - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
    "Gerechter Zorn" bedeutet nicht "aus Zorn" über die Kränkung der Ehre; damit ist gemeint, die Provokation müsse ohne eigene Schuld des Täters erfolgt sein (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 667/72 - bei Dallinger MDR 1974, 723).
  • BGH, 10.02.1976 - 5 StR 703/75

    Voraussetzungen des Strafmilderungsgrundes der Reizung zum Zorn

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
    Ist der Täter durch eine solche Beleidigung in eine heftige Gemütsbewegung geraten, in der er die erlittene Kränkung als schwere Beeinträchtigung seiner Persönlichkeit empfand und dadurch auf der Stelle zur Tat hingerissen wurde, liegt ein minder schwerer Fall des Totschlags vor (BGH, Urteil vom 10. Februar 1976 - 5 StR 703/75).
  • RG, 08.03.1932 - I 208/32

    Zur Anwendung des § 213 StGB., wenn die "schwere Beleidigung" nicht dem

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
    Insoweit geht das Landgericht zutreffend davon aus, daß bei der Einschätzung der Schwere einer Beleidigung vom Lebenskreis der Beteiligten auszugehen ist (BGH, Urteil vom 26. März 1954 - 5 StR 50/54; RGSt 66, 159, 161); die Annahme, die von der Getöteten, "einer kaputten, sozial gestörten Person", gebrauchten Ausdrücke hielten sich im Rahmen dessen, was im Milieu des Angeklagten allgemein üblich sei und seien daher nicht als schwere Beleidigung zu werten (UA S. 29), könnte daher, soweit es sich um die angeführten Ausdrücke als solche handelt, aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden.
  • RG, 28.01.1910 - IV 1102/09

    Was gehört zum äußeren und zum inneren Tatbestande der Verübung beschimpfenden

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
    Wesentlich ist jedoch, daß der Täter dem Toten seine Verachtung bezeigen will und sich des beschimpfenden Charakters seiner Handlung bewußt ist (vgl. RGSt 42, 145, 146; 43, 201, 203).
  • RG, 21.01.1909 - III 927/08

    Kann beschimpfender Unfug an einem Grabe seitens einer zur Verfügung über das

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
    Wesentlich ist jedoch, daß der Täter dem Toten seine Verachtung bezeigen will und sich des beschimpfenden Charakters seiner Handlung bewußt ist (vgl. RGSt 42, 145, 146; 43, 201, 203).
  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Zutreffend werden vornehmlich zwei Rechtsgüter als von § 168 Abs. 1 2. Alt. StGB geschützt angesehen: das Pietätsgefühl der Allgemeinheit und der postmortale Persönlichkeitsschutz des Toten (KG Berlin NJW 1990, 782, 783; Czerner ZStW 115 (2003), 91, 97; Dippel in LK 11. Aufl. § 168 Rdn. 2; vgl. auch BGH NStZ 1981, 300).

    Geht es um den postmortalen Achtungsanspruch, ist dementsprechend ein beschimpfender Charakter gegeben, wenn der Täter dem Toten seine Verachtung bezeigen will und sich des beschimpfenden Charakters seiner Handlung bewußt ist (BGH NStZ 1981, 300; RGSt 39, 155, 157; RGSt 42, 145, 146; Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Bd. 9 S. 399, 400).

  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08

    Heimtückemord nach vorherigem Angriff auf das Opfer (Arglosigkeit und

    Der auf die Beseitigung von Tatspuren ausgerichtete Umgang des Angeklagten mit der Leiche des Tatopfers, der die Voraussetzungen des Vergehenstatbestandes des § 168 StGB noch nicht erfüllt (vgl. BGH NStZ 1981, 300; Fischer aaO 6 § 168 Rdn. 17), kann für sich allein nicht als wesentlich schuldsteigernd betrachtet werden (vgl. demgegenüber - im Sachverhalt anders - BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11).
  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 270/23

    Störung der Totenruhe

    Das Verüben beschimpfenden Unfugs bedeutet ein im Angesicht eines Toten durch ein besonderes Maß an Pietätlosigkeit und Rohheit gekennzeichnetes Verhalten, mit dem der Täter seine Verachtung des Toten zum Ausdruck bringt, wobei er sich des beschimpfenden Charakters seiner Handlung bewusst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80, NStZ 1981, 300; Schönke/Schröder/Bosch/Schittenhelm, StGB, 30. Aufl., § 168 Rn. 10).
  • BGH, 30.08.2018 - 5 StR 411/18

    Leipziger Verurteilung wegen Mordes und Störung der Totenruhe teilweise

    Wesentlich ist aber, dass der Täter dem Toten seine Verachtung zeigen will und ihm der beschimpfende Charakter seiner Handlung bewusst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80, NStZ 1981, 300).
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 535/20

    Revision gegen die Verurteilung wegen Totschlags, Störung der Totenruhe und

    Voraussetzung einer Strafbarkeit nach § 168 Abs. 1 Alt. 2 StGB ist, dass der Täter entweder dem Toten seine Verachtung zeigen will und ihm der beschimpfende Charakter seiner Handlung bewusst ist (Rechtsgut postmortaler Persönlichkeitsschutz, vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 89; BGH, Beschlüsse vom 30. August 2018 - 5 StR 411/18; vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80, NStZ 1981, 300) oder dass der Täter mit dem Leichnam in einer Art und Weise umgeht, die seine Verachtung gegenüber dem Menschsein an sich aufzeigt, indem er die dem Menschen über den Tod hinaus zukommende Würde als Gattungswesen missachtet (Rechtsgut Pietätsgefühl der Allgemeinheit, vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 89 f.).
  • BGH, 17.02.1983 - 4 StR 27/83

    Verminderte Schuldfähigkeit wegen wiederholter Beschimpfung mit den Ausdrücken

    Diese Auffassung, die bei der Einschätzung der Schwere einer Beleidigung im Ergebnis zutreffend auf den Lebenskreis der Beteiligten abstellt (BGH, Beschluß vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80 - bei Holtz MDR 1981, 631) und danach den festgestellten Schimpfworten eine schwerer wiegende Bedeutung abspricht, ist zwar, für sich gesehen, rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 20.06.1984 - 2 StR 319/84

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Es ist zwar richtig, worauf der Generalbundesanwalt hinweist, daß der Tatrichter die Frage, ob eine Beleidigung als schwer anzusehen ist, nach objektiven Gesichtspunkten zu entscheiden hat (BGH NStZ 1981, 300 mit Nachweisen).

    Damit kommt es auf die Frage, ob der oben angeführte letzte Absatz (auch) bedeuten soll, der Angeklagte habe die Bemerkung der Ehefrau schuldhaft herbeigeführt, nicht mehr an (vgl. hierzu BGH NStZ 1981, 300).

  • LG München II, 18.12.2020 - 1 Ks 31 Js 47130/18

    Verurteilung zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mordes und wegen Störung

    In subjektiver Hinsicht muss der Täter dem Toten seine Verachtung bezeigen wollen und sich des beschimpfenden Charakters seiner Handlung bewusst sein (vgl. BGH Beschl. vom 24.02.1981, Az. 1 StR 834/80, NStZ 1981, 300).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87

    Schwere Beleidigung bei psychischer Erkrankung des Opfers

    Auf ihre Beantwortung kommt es jedoch deshalb nicht entscheidend an, weil auch bei Anlegung eines objektiven Maßstabs die "konkreten Beziehungen, wie sie zwischen Täter und Opfer bestanden haben, ... zu beachten" sind (Jähnke a.a.O. Rdn. 6); weil auch in diesem Fall "bei der Einschätzung der Schwere einer Beleidigung vom Lebenskreis der Beteiligten auszugehen ist" (BGH StV 1981, 234; BGH NStZ 1985, 216), um so "den Stellenwert der Provokation im Lebenskreis der Beteiligten für die Motivationsgenese des Täters objektiv beurteilen zu können" (Eser in Festschrift für Middendorff S. 69).
  • BGH, 04.05.1995 - 5 StR 213/95

    Provokation - Totschlag - Minder schwerer Fall des Totschlags - Beeinträchtigung

    Dabei ist vom Lebenskreis der Beteiligten auszugehen (BGH NJW 1987, 3143, 3144 [BGH 12.05.1987 - 1 StR 43/87]; NStZ 1985, 216; StV 1981, 234), um so den Stellenwert der Provokation für die Motivationsgenese des Täters objektiv beurteilen zu können (BGH NJW 1987, 3143, 3144 [BGH 12.05.1987 - 1 StR 43/87] unter Hinweis auf Eser in Festschrift für Middendorff, S. 69).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15

    Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt

  • BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89

    Beleidigung - Maßgebliche Umstände - Wahrheitsgehalt

  • BGH, 30.10.1984 - 1 StR 597/84

    Vornahme einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen der Schwere einer Kränkung

  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 257/84

    Kriterien für die Annahme einer schweren Beleidigung durch bestimmte Äußerungen -

  • BGH, 13.05.1981 - 3 StR 42/81

    Voraussetzungen des § 213 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 06.04.1994 - 2 StR 736/93

    Beleidigung - Täter - Zorn - Minder schwerer Fall

  • BGH, 19.02.1991 - 1 StR 659/90

    Annahme einer vollendeten Tat mit direktem Tötungsvorsatz bei einem mindestens

  • BGH, 27.11.1984 - 1 StR 675/84

    Prüfung der Schwere einer Beleidigung bei Erörterung des Vorliegens eines minder

  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 218/83

    Annhame eines minder schweren Falles des Totschlags wegen Verspottung des Täters

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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1981 - 2 StR 641/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2298
BGH, 04.03.1981 - 2 StR 641/80 (https://dejure.org/1981,2298)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1981 - 2 StR 641/80 (https://dejure.org/1981,2298)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1981 - 2 StR 641/80 (https://dejure.org/1981,2298)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 300 (Ls.)
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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1981 - 3 StR 42/81   

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https://dejure.org/1981,3986
BGH, 18.05.1981 - 3 StR 42/81 (https://dejure.org/1981,3986)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1981 - 3 StR 42/81 (https://dejure.org/1981,3986)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1981 - 3 StR 42/81 (https://dejure.org/1981,3986)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Objektive Beurteilung - Schuld des Täters - Reizung zum Zorn - Erheblichkeit - Genügende Veranlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 300
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 663/16

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff der

    Die Handlung muss auf der Grundlage aller maßgeblichen Umstände unter objektiver Betrachtung und nicht nur aus der subjektiven Sicht des Täters als schwer beleidigend zu beurteilen sein (BGH, Urteil vom 13. Mai 1981 - 3 StR 42/81, NStZ 1981, 300; Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 372/16, NStZ-RR 2017, 11), wobei die Anforderungen nicht zu niedrig anzusetzen sind (BGH, Urteile vom 1. September 2011 - 5 StR 266/11 und vom 26. Februar 2015 - 1 StR 574/14, NStZ 2015, 582 mwN; Beschluss vom 8. Juli 2014 - 3 StR 228/14, NStZ 2015, 218).
  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 372/16

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie der Angeklagte die Kundgebung des Geschädigten aufgefasst hat, sondern darauf, ob sie objektiv als schwer beleidigend zu beurteilen ist (BGH, Urteil vom 13. Mai 1981 - 3 StR 42/81, NStZ 1981, 300).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 364/88

    Versuchter Totschlag in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher

    Es kommt daher darauf an, ob das Verhalten des Opfers objektiv als schwer beleidigend zu beurteilen ist (BGH NStZ 1981, 300; 1982, 27; BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 1).
  • BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87

    Beurteilung, ob der Angeklagte tatsächlich durch eine beleidigende Äußerung des

    Es kann dahingestellt bleiben, ob nach den objektiven Verhältnissen, die zwischen Täter und Opfer bestanden haben (vgl. BGH NStZ 1981, 300, 301; 1985, 216, 217; BGH bei Holtz MDR 1981, 631), die von der getöteten Ehefrau gegenüber dem Angeklagten gebrauchten Schimpfworte als schwere Beleidigung i.S. von § 213 erste Alternative StGB aufgefaßt werden können.
  • BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83

    Voraussetzungen für die Annahme eigener Schuld des Täters an der Enstehung des

    Diese liegt vor, wenn der Täter dein Opfer im gegebenen Augenblick genügende Veranlassung zu seinen beleidigenden Worten gegeben hatte (BGH 1 StR 667/72 bei Dallinger MDR 1974, 723; BGH NStZ 1981, 300, 301).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 32/88

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Für die Entscheidung der Frage, ob eine Beleidigung als schwer zu werten ist, kommt es - wie das Landgericht nicht verkannt hat - nicht darauf an, wie der Täter die Beleidigung aufgefaßt hat, maßgebend sind vielmehr objektive Gesichtspunkte (BGH NStZ 1981, 300/301; 1982, 27).
  • BGH, 01.09.1982 - 2 StR 184/82
    Diese objektive Betrachtung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu StGB § 213 erste Alternative (vgl. BGHSt 1, 205; BGH, Urteil vom 16. Mai 1961 - 5 StR 80/61; vom 17. Mai 1977 - 4 StR 665/76 und vom 18. Mai 1981 - 3 StR 42/81 = NStZ 1981, 300).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1981 - 3 StR 76/81 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2233
BGH, 27.03.1981 - 3 StR 76/81 (S) (https://dejure.org/1981,2233)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1981 - 3 StR 76/81 (S) (https://dejure.org/1981,2233)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1981 - 3 StR 76/81 (S) (https://dejure.org/1981,2233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Benennung im Impressum für die strafrechtliche Zurechenbarkeit einzelner Artikel einer Zeitung - Ableitung der strafrechtlichen Verwantwortlichkeit aus der Stellung des Angeklagten als verwantwortlichem Redakteur - Voraussetzungen der vorsätzlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 300
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 207/79

    Verunglimpfung des Staates durch einen Zeitungsartikel - Materiell

    Auszug aus BGH, 27.03.1981 - 3 StR 76/81
    Entscheidend ist aber nicht, ob den Angeklagten die strafrechtliche Verantwortlichkeit als verantwortlicher Redakteur trifft - was, wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht allein nach dem Impressum beantwortet werden kann (BGH NJW 1980, 67) -, sondern ob er an der Verbreitung von Druckwerken strafbaren Inhalts vorsätzlich mitgewirkt hat.
  • OLG Stuttgart, 01.09.1980 - 3 Ss 440/80

    "Sitzredakteur" und Redaktionskollektiv

    Auszug aus BGH, 27.03.1981 - 3 StR 76/81
    Dies ist aber schon bei demjenigen der Fall, der sich bereiterklärt hat, im Impressum als Verantwortlicher genannt zu sein, wenn er als formal presserechtlich Verantwortlicher in Kenntnis dessen, daß ein auf die Bundeswehr verfassungsfeindlich einwirkender und beleidigender Schrifteninhalt zu erwarten ist, mit Billigung dieses strafbaren Inhalts an der Tat mitgewirkt [BGH, Beschluß vom 7. Februar 1979 - 3 StR 411/78 (S); vgl. auch OLG Stuttgart MDR 1981, 163].
  • BGH, 07.02.1979 - 3 StR 411/78

    Revision wegen fehlerhafter Zurückweisung von Beweisanträgen, auf der das Urteil

    Auszug aus BGH, 27.03.1981 - 3 StR 76/81
    Dies ist aber schon bei demjenigen der Fall, der sich bereiterklärt hat, im Impressum als Verantwortlicher genannt zu sein, wenn er als formal presserechtlich Verantwortlicher in Kenntnis dessen, daß ein auf die Bundeswehr verfassungsfeindlich einwirkender und beleidigender Schrifteninhalt zu erwarten ist, mit Billigung dieses strafbaren Inhalts an der Tat mitgewirkt [BGH, Beschluß vom 7. Februar 1979 - 3 StR 411/78 (S); vgl. auch OLG Stuttgart MDR 1981, 163].
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